Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Zell am Wiesental, L 140, Nähe Friedhof, FR Adelsberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 51 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr