Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Ölmühlenweg / Ahrensburger Straße, FR Holstenhofweg bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Hamburg

Der Rotlichtverstoß in Hamburg, Ölmühlenweg / Ahrensburger Straße, FR Holstenhofweg wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Rotzeit: 1.1.s Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 , § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formula Anhörung Die …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Ölmühlenweg/Ahrensburger Straße, FR Holstenhofweg bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Hamburg

Der Rotlichtverstoß in Hamburg, Ölmühlenweg/Ahrensburger Straße, FR Holstenhofweg wurde durch Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto dokumentiert. Rotzeit 0,1s. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formular Anhörung Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Ölmühlenweg / Ahrensburger Straße, FR Holstenhofweg bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Hamburg

Der Rotlichtverstoß in Hamburg, Ölmühlenweg / Ahrensburger Straße, FR Holstenhofweg wurde mittels Rotlichtüberwachungsanlage mit Foto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung in Hamburg, Ölmühlenweg / Ahrensburger Straße, FR Holstenweg bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg eröffnet, Bußgeldstelle Hamburg

Rotlichtverstoß wurde in Hamburg, Ölmühlenweg / Ahrensburger Straße, FR Holstenweg begangen. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei …Mehr

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Hamburg, Öhlmühlenweg / Ahrensburger Straße, FR Holstenhofweg missachtet, Bußgeldstelle Hamburg

Rotlichtverstoß wurde in Hamburg, Kreuzung Öhlmühlenweg / Ahrensburger Straße, FR Holstenhofweg begangen. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.  Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Bußgeld: 200,00 , 1 Monat Fahrverbot Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg erließ …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Ölmühlenweg / Ahrensburger Straße, FR Holstenhofweg in Hamburg bei Rotlicht eröffnet, Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Hamburg, auf dem Ölmühlenweg / Ahrensburger Straße, FR Holstenhofweg missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Lasergerät mit Foto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandte Vordruck Anhörung “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben …Mehr

Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 25,00 € nach Geschwindigkeitsverstoß in Hamburg, auf der Ahrensburger Straße 29, i.R. stadtauswärts verwarnt worden, Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg

Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Ahrensburger Straße 29, i.R. stadtauswärts begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden 63 km/h Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr