Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ahrensfelde, OT Lindenberg, Ahrensfelder Str. FR Ahrensfelde mit 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr