Bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h der erforderliche Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Malsch, auf der BAB 5, bei km 640,400, F – Basel nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr