Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schleusingen, Hinternah, L 3004, Alte Hauptstraße, Bereich Baustellenausfahrt mit 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Lasermessung dokumentierte mit Foto 72 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erlies Bußgeldbescheid …Mehr