Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 92286, Rieden, St 2165, Höhe Einmündung Altrieder Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät LEIVTEC XV 3 67 km/h. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 …Mehr