Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nürnberg, Erlanger Straße, Höhe Am Knappsteig, R. stadtauswärts um 14 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 84 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto. 50,00 € Verwarnungsgeld wurden erhoben. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm …Mehr