Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Haßfurt, Dr,-Ambundi-Straße, Ri. Brüder-Becker-Straße um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Vordruck Zeugenbefragung übersandt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr