Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 25 km/h in 85391, Allershausen, ST 2054, Ampertalstraße Höhe Hs.-Nr. 21 überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor mit Foto 75 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern “Die Fachanwälte …Mehr