Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Oldenburg, An den Voßbergen, vor Haus Nr. 20-56 um 19 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 49 km/h. Beweismittel: Radarmessgerät und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 …Mehr