Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Schwerin, An der Crivitzer Chaussee, ARAL -Tankstelle um 45 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung 75 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 …Mehr
Anhörung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß n Schwering, An der Crivitzer Chaussee, ARAL-Tankstelle erhalten, Bußgeldstelle Schwerin
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwering, An der Crivitzer Chaussee, ARAL-Tankstelle die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 75 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, …Mehr