Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Horner Rampe 34, in Richtung Andreas-Meyer-Straße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 76 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr