Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Erfurt, Martin-Andresen-Nexö-Straße 16, Fahrtrichtung Arnstadt wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 47 km/h, bei zulässigen 30 km/h, um 17 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Anhörungsbogen …Mehr