Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nürnberg, Südwesttangente, Ri. Feucht, Hh. AS N.-Gebersdorf um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto 106 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr