Auf der L 565, in der Gemeinde Keltern-Ellmendingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, Bußgeldstelle Enzkreis

Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 28.06.2016 in der Gemeinde Keltern-Ellmendingen, auf der L 565, i.H. Abzweigung nach Weiler, Stationszeichen 0.0, Fahrtrichtung Ellmendingen, außerhalb geschlossener Ortschaften um 61 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Sensormessung, Einseitensensor  ES3.0 131 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § …Mehr

Verkehrsornungswidrikeit durch Geschwindigkeitsüberschreitung auf der BAB 8, bei km 160,235 festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 19.05.2016 in Gruibingen, auf der BAB 8, km 160,235, in FR AS Vetschau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 137 km/h, bei erlaubten 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h . Beweismittel: Messgerät Lasergerät, PoliScan Speed, Beweisfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, …Mehr