Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 10, Abschn. 251, km 0,775, in FR AD Werder  wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 86 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr