Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74523, SHA, Gaildorfer Straße, Abzw Aschenhausweg, Rtg. Uttenhofen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 71 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 …Mehr