Überquerung der Kreuzung Talstraße / Auenstraße bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Erfurt festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Artern

Der Rotlichtverstoß in Erfurt, Talstraße / Auenstraße wurde mittels Zeugenaussagen der aufnehmenden Beamten dokumentiert. Verstoß gegen:  § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und …Mehr