Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Marl, L 522, ca. 50m vor Auf-/Abf. BAB 43, FR Wuppertal wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 59 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr