Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Lichtentanne, Ebersbrunn, i. H. Auf- u. Abfahrt, BAB 72, Ri. Hof, FR Zwickau wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 83 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto. Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr