Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 71076, Heilbronn, Neckarsulmer Straße, Höhe Auhang wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 109 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Vordruck Anhörung …Mehr