Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 80,14, Ausfahrt Netzen FR AD Werder begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 46 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto 126 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr