In Stuttgart-Zuffenhausen, B 10, Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 71 km/h mit Traffistar S 350 bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, …Mehr