Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in OT Seddin, B 2 Leipziger Str., Ri. Beelitz um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Messgerät TRAFFIPHOT – S digital. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 …Mehr