Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemarkung Horst, BA A 7, Hh. Brücke K 10, Horster Landstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed 104 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr