In Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, im Bereich von km 600,2, F-Basel wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 170 km/h wurde der erforderliche Abstand von 70,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, im Bereich von km 600,2, F-Basel nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr

Sicherheitsabstand in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, im Bereich von km 600,2, F-Basel unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, im Bereich von km 600,2, F-Basel bei einer Geschwindigkeit von 1448 km/h statt des nötigen Abstandes von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 28,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, …Mehr