Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, Bahnstr. Höhe Haus Nummer 173, Fahrtrichtung Monschauer Straße mit 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 41 km/h. Beweismittel: Messung mit Speedophot mobil und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr