Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in München, Balanstr. G 132, stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Frontfoto 47 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 …Mehr