Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erfurt, Barfüßerstraße, ggü. 9, Fahrtrichtung Schlösserstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 18 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 25 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Bearbeitende …Mehr