Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes, dass der Kommunikation, Information oder Organisation dient ( Mobiltelefon ) während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Hamburg, Behrensstraße /Julius-Töpfer-Straße. Beweismittel: Zeugen – aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 246.1 BKat Bußgeldstelle Hamburg erlies Bußgeldbescheid Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr