Bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gemarkung Rivenich, auf der BAB 1, bei km 119,1, FR Trier nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,16 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § …Mehr
Der erforderliche Sicherheitsabstand wurde in Rivenich, auf der BAB 1, bei km 119.1 nicht eingehalten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
Bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gemarkung Rivenich, auf der BAB 1, bei km 119.1, FR Trier nicht eingehalten. Der Abstand betrug 12,60 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr