Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bergheim – Oberaußen, Bergheimer Straße, i.R. L 93 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Traffipax ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 58 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr