Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in 12487, Berlin Sterndamm, 114 – 116 um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde ein Verwarnungsgeld von 50,00 € erhoben. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr