Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 24.10.2015 auf der BAB 15, km 0,28, Fahrtrichtung AS Boblitz um 34 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden  114 km/h. Beweismittel:  Messung mit Lasergerät PoliScanSpeed Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee Die Fachanwälte …Mehr