Die Geschwindigkeitsmessung in der Gemeinde Schnakenbek auf der B5, ergab 94 km/h. Damit wurde zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von zulässigen 70 km/h um 24 km/h überschritten. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herzogtum Lauenburg Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben …Mehr