Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Köln-Bilderstöckchen, Escher Straße, ggü. Haus-Nr.146, in Fahrtrichtung Geldernstraße um 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die durchgeführte Radarmessung ergab 49 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M5 stationär mit Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr