Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bous, auf der Kreisstraße überschritten, Bußgeldstelle Gemeinde Schwalbach

In Bous, auf der Kreisstraße, Höhe H.Nr. 39, Fahrtrichtung Schwalbach wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Leivtec XV3 56 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Schwalbach Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei …Mehr