Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Willy-Brandt-Straße 32, i.R. Brandstwiete mit 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 6 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat Anhörung / Verwarnung …Mehr