Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Oldenburg, Bremer Heerstraße, Müllersweg, aus Richtung Südosten um 24 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan mit Frontfoto 74 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr
Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Bremer Heerstraße / Müllersweg, aus Richtung Südosten bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Oldenburg eröffnet, Bußgeldstelle Oldenburg
Der Rotlichtverstoß in Oldenburg, Bremer Heerstraße / Müllersweg, aus Richtung Südosten wurde mittels automatische Rotlichtkamera PoliScan dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Formular Anhörung Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten …Mehr