Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Delmenhorst, Nordenhamer Straße 65, Rtg. Bremer Straße mit 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 41 km/h. Beweismittel: TraffiStar S 350 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 …Mehr