Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, L 426, Gem. Mainz, Höhe Brücke, FR MZ Bretzenheim mit 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr