Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 4, km 105,7, Gem. Lichtenau, Fahrtrichtung Dresden – Aachen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 124 km/h. 1 Monat Fahrverbot. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage …Mehr