Bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h wurde der erforderliche Abstand von 41,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Gundheim, Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung festgestellt. Bußgeld: 75,00 € Verletzte …Mehr