Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, Köhlbrandbrücke um 33 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Bußgeldgeld von 520,00 € erhoben (Vorsatz unterstellt),erhoben. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 …Mehr