Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Bensheim, Schwarzwaldstraße, vor 46, Richtung Innenstadt ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 58 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 8 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, …Mehr