Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 01.10.2015 in Bottrop, auf der Feldhauser Straße, FR Kirchhellen, Dorf Bereich BAB 31 um 25 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Beweismittel: Messgerät Speedophot 75 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat Schreiben durch Bußgeldstelle Bottrop übersandt. Die Fachanwälte …Mehr