Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Kötz, Großkötz, Ichenhauser Straße, Bereich Hs.-Nr. 38-30 um 12 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: speedophot RADAR 62 km/h, Verwarnungsgeld von 25,00 € wurde angeboten Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr