Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Pfedelbach – Renzen, L 1049, BuHa Renzen, Rtg. Oberhöfen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 104 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr