Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in 73230, Kirchheim unter Teck, Kirchheimer Straße gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kirchheim übersandt. …Mehr
Unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 15,00 € nach Geschwindigkeitsverstoß in 73230, Kirchheim u.Teck, L.-Kurz-Straße, aus Ri. Stuttgarter Straße verwarnt worden, Bußgeldstelle Kirchheim
Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 73230, Kirchheim u.Teck, L.-Kurz-Straße, Höhe Geb. 39, aus Ri. Stuttgarter Straße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät speedophot Radar 36 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr