Wegen Geschwindigkeitsverstoß in Bad Schwartau, auf der A1, bei km 61.750 wurde Bußgeldverfahren eröffent, Bußgeldstelle Kreis Ostholstein

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bad Schwartau, auf der A1, in Höhe km 61,750, in Richtung Puttgarden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 83 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h und  wurde mittels Lasermessgerät und Frontfoto dokumentiert. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Bußgeldstelle Kreis Ostholstein

Informationen zur Bußgeldstelle Kreis Ostholstein Bußgeldstelle Kreis Ostholstein ist in dem Fachbereich 3 -Sicherheit und Gesundheit als Fachdienst Straßenverkehr des Kreises Ostholstein eingegliedert. Hat ein Verkehrsteilnehmer gegen Bestimmungen und Vorschriften im Straßenverkehr verstoßen, so wird dieses Verkehrsvergehen nach dem bundeseinheitlichen Verwarnungs- oder Bußgeldkatalog geahndet. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes und ein evtl. auszusprechendes Fahrverbot ist abhängig nach …Mehr

Geschwindigkeitsmessung in Neustadt, L 309, i.H. Abfahrt zur B 501 in Rtg Logeborg- Messung mit Leivtec XV3

Geschwindigkeitsmessung in Neustadt, L 309, i.H. Abfahrt zur B 501 in Rtg Logeborg Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr

Gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts in 23730 Neustatt, Rettiner Weg verstoßen, Bußgeldstelle Kreis Ostholstein

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 23.03.2016 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 23730 Neustatt, Rettiner Weg, in H. Haus Nr. 110, in Rtg. Rettin um 23 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Leivtec XV3 73 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat …Mehr